Das Wettbewerbsstrafrecht sanktioniert verschiedene Verstöße gegen die Grundsätze des fairen Wettbewerbs. In der Praxis sind insbesondere die folgenden Vorschriften relevant:
- Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB)
- Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB, vgl. Korruptionsstrafrecht)
- Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 17 UWG)
- das im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelte Kartell-Ordnungswidrigkeitenrecht
Beide Partner verteidigen regelmäßig im Wettbewerbsstrafrecht. Herr Rechtsanwalt Meyer-Lohkamp war beispielsweise als Verteidiger im sog. „
Schienenkartell“ tätig. Viele andere Mandate im Wettbewerbsstrafrecht wurden niemals öffentlich bekannt.
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