Am Mittwoch, 09. November um 14:30 Uhr veranstaltet die Olaf Redetzke Dentaltechnik GmbH eine Fortbildung, bei der Herr Rechtsanwalt Jes Meyer-Lohkamp zu dem neuen Antikorruptionsgesetz referieren wird.
Zahnärztinnen, Zahnärzte und Praxismitarbeiterinnen sind herzlich zu der Fortbildung „Das neue Antikorruptionsgesetz – was müssen Zahnärzte beachten?“ eingeladen. Anmeldungen bitte per Mail an info@olaf-redetzke-dentaltechnik.de.
Herr Meyer-Lohkamp wird sich ausführlich mit dem neuen Antikorruptionsgesetz (§§299a und 299b StGB) befassen, das Anfang Juni 2016 in Kraft getreten ist, und die Regelungen zur Bestechlichkeit im Gesundheitswesen auf niedergelassene, freiberufliche Ärzte und die honorarärztliche Tätigkeit ausgeweitet hat. Der Vortrag wird sich insbesondere mit folgenden Themen befassen:
- Korruptionsstrafbarkeit von Zahnärzten und Laboren
- Kooperationen im Gesundheitswesen unter strafrechtlichen Aspekten
- Der Staatsanwalt klingelt! Was nun?
- Fallbeispiele aus der Praxis
- Frage- und Diskussionsrunde