Am 22.11.2018 hielt Herr Rechtsanwalt Dr. Pragal beim Lions Club Hamburg einen Vortrag zum Thema „Manager und Normalbürger vor Gericht – die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen?“.
In seinen Vortrag schilderte Herr Dr. Pragal anhand seiner Erfahrungen aus verschiedenen Strafverfahren, wie groß die Berechtigung für den Beruf des Strafverteidigers auch in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland ist.
Auch medienbekannte Verfahren wie das kürzliche Fiasko der SoKo „Cold Case“ sowie die vermeintliche Vergewaltigung einer 14jährigen durch einen Asylbewerber zeigten deutlich, wie wichtig es sei, dass professionelle Strafverteidiger die Staatsanwaltschaft und die Gerichte kontrollieren und auf Fehlentwicklungen hinweisen.
Besonderes Augenmerk schenkte der Referent dem aus seiner Sicht häufigen Missbrauch der Untersuchungshaft. Diese werde vielfach vorschnell und schematisch angeordnet, ohne dass die Umstände des Einzelfalles hinreichend betrachtet würden. Besonders verstörend sei, dass im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts häufig Manager in Haft genommen würden, und sodann nur wenig später eine Aufhebung des Haftbefehls oder eine Haftverschonung gegen Auflagen erfolge.
Es sei insoweit völlig unverständlich und weder mit dem Freiheitsgrundrecht noch der Menschenwürde des Betroffenen und dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar, dass mildere Maßnahmen zur Vermeidung der Inhaftierung nicht von vornherein in Betracht gezogen würden. Dies sei etwa durch Leistung einer Kaution oder Erteilung von Kontaktsperreauflagen, insbesondere aber durch Einsatz der „elektronischen Fußfessel“ möglich. Hier bestünde dringender Handlungsbedarf des Gesetzgebers.