Unternehmenskrise

Strafrechtliche Unternehmenskrisen sind vielgestaltig. Sämtlichen Krisenszenarien ist indessen gemein, dass in kürzester Zeit unter hohem Handlungsdruck eine Reihe von Entscheidungen mit großer Tragweite und vielfach nur schwer absehbaren Wechselwirkungen getroffen werden müssen. Zudem müssen Dilemmata – z.B. zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Schweigerecht im Strafverfahren – aufgelöst werden. Daher kommt beim Auftreten eines Compliance-Falles dem professionellen Management einer solchen Unternehmenskrise herausragende Bedeutung zu. Denn die Auswirkungen falscher „Weichenstellungen“ sind in dieser frühen Phase sowohl hinsichtlich einer eventuellen Öffentlichkeitswirkung als auch bezüglich des Ermittlungsverfahrens dramatisch. Im Hinblick auf die lebenswichtigen Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens zu Kunden und Kreditgebern wird zudem nach unserer Erfahrung der typische „Sekundär-Skandal“ – z.B. in Gestalt einer verspäteten oder unaufrichtigen Information nach einem Korruptionsfall – vielfach unterschätzt. Beide Partner verfügen über langjährige und umfangreiche Erfahrungen als Unternehmensanwälte beim Management von strafrechtlichen Unternehmenskrisen. Die Arbeit in – vielfach interdisziplinären – Teams ist für uns selbstverständlich. Wir beraten Sie gern im Krisenfalle, um Ihnen „teure Lernprozesse“ zu ersparen und um die bestmögliche Lösung Ihres Problems sicherzustellen. Sollten Sie Beratungsbedarf im Falle einer Unternehmenskrise, bei internen Untersuchungen oder wegen einer erforderlichen Unternehmensverteidigung haben, kontaktieren Sie uns gern unter 040.28668220 oder senden Sie uns eine E-Mail.

JuVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2019/2020

Von JUVE rezensierte Kanzlei im Wirtschafts­straf­recht