Aufgrund der zunehmenden Regelungsflut sowie der ständigen Ausweitung strafrechtlicher Normen wird die strafrechtliche Präventivberatung in Gestalt von qualifizierten Gutachten für Unternehmer, Führungskräfte und auch Privatpersonen immer bedeutsamer. Denn es gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe – ein sorgfältiges Rechtsgutachten unter Umständen schon! Die Einholung eines solchen Gutachtens hat für Sie gleich zwei Vorteile: Sie können zunächst sichergehen, sich rechtmäßig zu verhalten. Darüber hinaus sind Sie aber selbst dann grundsätzlich vor Strafe sicher, wenn die Strafverfolgungsbehörden dies anders bewerten sollten als das Gutachten (sog. „unvermeidbarer Verbotsirrtum“, vgl. § 17 S. 1 StGB). Sollten Sie Präventivberatungsbedarf haben, kontaktieren Sie uns gern unter 040.28668220 oder senden Sie uns eine E-Mail.