Am 31.05.2016 werden RA Meyer-Lohkamp und RA Dr. Pragal gemeinsam mit Herrn RA Gerdts (Kanzlei CausaConsilio, Hamburg) zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen speziell für Zahnärzte referieren.
Das Seminar wird stattfinden bei Pluradent Hamburg, Weidestraße 122c, 22083 Hamburg von 17.00 – 20.00 Uhr. Das Programm des Veranstalters lautet (Anmeldeformular als pdf hier verfügbar):
Ziel des Seminars
In diesem Jahr soll das Antikorruptionsgesetz in Kraft treten. In § 299 a und § 299 b Strafgesetzbuch soll dann die Korruptionsstrafbarkeit von
Ärzten und Zahnärzten geregelt werden. Erstmals können sich dann also Zahnärzte strafbar machen, wenn sie sich „bestechen“ lassen bzw. andere
Anbieter im Gesundheitswesen „bestechen“.
Dieses Thema ist besonders deshalb von Brisanz, weil einerseits Kooperationen im Gesundheitswesen gefordert werden, andererseits genau diese
Kooperationen zukünftig unter strafrechtlichen Aspekten beleuchtet werden. Berufsrechtliche und vertragsarztrechtliche Normen werden hierdurch ebenfalls
berührt. Insbesondere wird die Zusammenarbeit zwischen Zahnärzten und fachzahnärztlichen Kollegen sowie Dentallaboren in den Fokus der
strafrechtlichen Überprüfung rücken.
Inhalt des Seminars
- § 299a StGB: „Compliance“ – auch eine Pflicht für Zahnärzte!
- „Gründen wir doch ein Labor“ – Strafbarkeitsrisiken gem. § 299a StGB
und Exit-Strategien - Fallbeispiele aus der Praxis
- Der Staatsanwalt klingelt! – Was nun? Diskussionsrunde mit Herrn Gerdts, Herrn Dr. Pragal und
Herrn Meyer-Lohkamp - Organisatorisches: Gerne stehen die Referenten Ihnen für Fragen auch im Nachgang zur Verfügung.