Das Korruptionsstrafrecht hat seit der Verabschiedung der OECD-Konvention gegen Bestechung und dem Inkrafttreten des Korruptionsbekämpfungsgesetzes im Jahre 1997 ganz erheblich an Bedeutung für die Strafrechtspraxis und Unternehmensführung gewonnen. Es umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:
Die Verteidigung von Einzelpersonen und Unternehmen gegen Korruptionsvorwürfe, auch in komplexen Umfangsverfahren, stellt einen Tätigkeitsschwerpunkt beider Partner unserer Kanzlei dar. Insbesondere in diesem komplexen Rechtsgebiet setzt eine effektive Strafverteidigung vertiefte Kenntnisse der Rechtsprechung, der Rechtsdogmatik und aktueller Entwicklungen voraus.
Als Unternehmensanwälte übernehmen wir regelmäßig die anspruchsvolle Aufgabe der Abwehr von unternehmensbezogenen Sanktionen und Konsequenzen (Geldbußen gemäß § 30 OWiG, Arrest und Einziehung, steuerstrafrechtliche Vorwürfe), die Koordination der Individualverteidigung sowie die Beratung bei der Krisenkommunikation. Viele der von uns betreuten Mandate sind niemals publik geworden.
Insbesondere Herr Rechtsanwalt Dr. Pragal ist Spezialist in diesem Rechtsgebiet und beschäftigt sich bereits seit seiner Dissertation über die „Korruption im privaten Sektor und ihre strafrechtliche Kontrolle durch § 299 StGB“ an der Bucerius Law School (2002) sehr intensiv in Wissenschaft und Praxis mit diesem Rechtsgebiet. Herr Dr. Pragal hat zahlreiche wissenschaftliche Beiträge zu diesem Thema verfasst und ist regelmäßig Dozent bei Vortragsveranstaltungen.
Sollten Sie Beratungsbedarf zum Korruptionsstrafrecht haben, kontaktieren Sie uns gern unter 040.28668220 oder senden Sie uns eine E-Mail.