Haftrecht

Das Haftrecht betrifft in erster Linie die Anordnung der Untersuchungshaft im Ermittlungsverfahren sowie während des Hauptverfahrens, die von Betroffenen vielfach als schwerer Schock und Trauma empfunden wird. In dieser Lage kommt der zutreffenden Bewertung der Situation mitsamt den Erfolgsaussichten von Haftprüfung und -beschwerde herausragende Bedeutung zu. Denn im Falle eines Misserfolgs können negative Entscheidungen häufig auch das Hauptverfahren maßgeblich prägen, indem der Tatverdacht von übergeordneten Instanzen „zementiert“ wird.
 Jenseits der formalen Rechtsbehelfe führen vielfach Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft über die weitere Verfahrensgestaltung zum Erfolg. Beide Anwälte sind regelmäßig im Bereich des Haftrechts tätig und verfügen hier über umfangreiche Erfahrungen. Sollten Sie Beratungsbedarf im Haftrecht haben, kontaktieren Sie uns gern unter 040.28668220 oder senden Sie uns eine E-Mail.

JuVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2019/2020

Von JUVE rezensierte Kanzlei im Wirtschafts­strafrecht