Die Ärztekammer Hamburg hat am 03.02.2016 eine Fortbildungsveranstaltung zum Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen durchgeführt. Ziel des Seminars war es, die Teilnehmer dafür zu sensibilisieren, welche Strafbarkeitsrisiken in Zukunft zu beachten sind und welche Präventionsmaßnahmen sich empfehlen. Hamburger Ärzteblatt (03/2016) hat über die gut besuchte Veranstaltung ausführlich berichtet.
Neben dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery sowie den Fachanwälten für Medizinrecht Dr. Sarah Gersch-Souvignet, Sven Hennings, Christian Gerdts (Kanzlei CausaConcilio, Hamburg) referierte auch Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht Jes Meyer-Lohkamp über die strafrechtlichen Risiken und die aus seiner Sicht gebotenen Präventionsmaßnahmen.
Rechtsanwalt Meyer-Lohkamp wies darauf hin, dass insbesondere die Angemessenheit der Vergütung im Rahmen von Kooperationsbeziehungen überprüft werden müsse. Des Weiteren warnte er davor, dass zukünftig strafrechtliche Ermittlungsverfahren auch durch Hinweise von Betriebsprüfern eingeleitet werden könnten, da diese das steuerliche Abzugsverbot für „Schmiergelder“ (vgl. § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG) bei Betriebsprüfungen kontrollieren und zu Verdachtsmitteilungen an die Staatsanwaltschaft verpflichtet sind.