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RA Sven Hennings und RA Dr. Oliver Pragal referierten am 16.11.2016 zum neuen Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a/b StGB) bei der Ärztekammer Hamburg

Auf Einladung der Ärztekammer Hamburg referierten RA / Fachanwalt für Medizinrecht Sven Hennings (Kanzlei Causa Consilio) und RA / Fachanwalt für Strafrecht Dr. Oliver Pragal am 16.11.2016 zum neuen Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a/b StGB).

Das Hamburger Ärzteblatt 01/2017 berichtet nun ausführlich über die gut besuchte Veranstaltung. Den Artikel finden Sie hier.

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33. DAV-Herbstkolloquium 2016: Verfahrenshindernisse und Verwertungsverbote – Verteidigung im Grenzbereich der Wahrheitsfindung

Wir möchten Sie auf den Vortrag von Herrn Rechtsanwalt Meyer-Lohkamp anlässlich des 33. DAV-Herbstkolloquiums 2016 zum Thema „Anstiftung durch den Staat – staatliche Tatprovokation und ihre Folgen“ am 11.11.2016 hinweisen.

Weiterführende Informationen finden Sie im folgenden sowie auf der Webseite des DAV.

33. Herbstkolloquium 2016

Verfahrenshindernisse und Verwertungsverbote – Verteidigung im Grenzbereich der Wahrheitsfindung

Ort: 11. und 12. November 2016 in Hamburg
Im Grand Elysee Hotel, Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg

Freitag, 11.11.2016

09.30 – 10.00 Uhr
: Begrüßung
 – Prof. Dr. Werner Leitner, RA und FAStR, München
, Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht

Grußworte

10.00 – 11.00 Uhr: 
Grenzen der Wahrheitsfindung und ihre Bedeutung für den Rechtsstaat
, Prof. Dr. Henning Rosenau, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Kaffeepause

11.30 – 12.30 Uhr
: Anstiftung durch den Staat – staatliche Tatprovokation und ihre Folgen
, Jes Meyer-Lohkamp, RA und FAStR, Hamburg

12.30 – 14.00 Uhr: Mittagpause

14.00 – 17.00 Uhr
: Strafrechtliche Schwerpunkte im Fokus
Aktuelle Entwicklungen werden kompakt in zwei Sektionen vorgestellt:

Sektion 1

Verwertungsfragen bei Verstößen gegen nemo tenetur
, Jun.-Prof.’in Dr. Elisa Hoven, Universität zu Köln

Verwertung von Erkenntnissen aus anderen Verfahren
, Dr. Tobias Rudolph, RA und FAStR, Nürnberg

Verwertungsfragen bei der nachträglichen Ausübung von Schweigerechten, 
Sonka Mehner-Heurs, RAin und FAinStR, Essen

Sektion 2

Bestimmheitsmängel der Anklage und Strafklageverbrauch als Verfahrenshindernis
, Prof. Dr. Björn Gercke, RA und FAStR, Köln

Verhandlungsunfähigkeit und ihre prozessualen Auswirkungen, 
Dr. Iris-Maria Killinger, RAin und FAinStR, Hamburg

Verwertungsfragen bei Verstößen gegen den Richtervorbehalt,  
Hannah Milena Piel, RAin und FAin StR, Düsseldorf

17.15 Uhr: Mitgliederversammlung mit Wahlen

20.00 Uhr: Abendveranstaltung im „Restaurant T.R.U.D.E“

Samstag, 12.11.2016

09.00 – 09.45: Uhr
Verwertungsverbote in ausländischen Rechtsordnungen
, Prof. Dr. Heiko Ahlbrecht, RA und FAStR, Düsseldorf

09.45 – 10.30 Uhr: 
Kann der Richter Unverwertbares tatsächlich ausblenden? 
Prof. Dr. Birte Englich, Universität zu Köln
Pause

11.00 – 11.30 Uhr
Die Arbeitsgemeinschaft verleiht die Auszeichnung pro reo

11.30 – 13.00 Uhr
„Wieviel Strafrecht braucht das Land“
 – Podiumsdiskussion mit Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages; Gisela Friedrichsen, DER SPIEGEL; Sönke Volkens, Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin; Prof. Dr. Thomas Rönnau, Bucerius Law School Hamburg

14.00 – 16.00 Uhr – 17. IT-Forum
: § 202d StGB – Der neue Tatbestand der Datenhehlerei
, Dr. Ulf Buermeyer, LL.M., Richter am Landgericht, Berlin; Michael Kraus, Kriminaloberrat beim BKA

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Herbsttagung der Wistev e.V. in der Bucerius Law School am 14.10.2016

Die Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. („Wistev“) veranstaltet auch in diesem Jahr traditionsgemäß am 14.10.2016 die Herbsttagung in der Bucerius Law School. Herr Professor Gaede und Herr Rechtsanwalt Meyer-Lohkamp (Wistev Norden) laden Sie herzlich zu einem „wirtschaftsstrafrechtlichen Nachmittag“ ein:

„Ungleiche Berufsrisiken?“ Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten in straf- und zivilgerichtlichen Verfahren

Die weiteren Details entnehmen Sie bitte der Einladung.

Wir freuen uns auf interessante Referate zu den „ungleichen Berufsrisiken“ in der Rechtspflege. Das Programm sieht wie folgt aus:

Block I
15.00 Uhr – 15.30 Uhr
„Es wird schon schiefgehen…“
Strafbarkeitsrisiken für Verteidiger
RA FA StrafR Dr. Wilhelm Krekeler, Krekeler Rechtsanwälte,
Dortmund

15.30 – 16.00 Uhr
„Niemand schafft größeres Unrecht als der, der es in der Form
des Rechts begeht.“

Strafbarkeitsrisiken für Richter und Staatsanwälte wegen
Rechtsbeugung – jüngere Tendenzen und Anwendbarkeit
auf Verständigungen
RiBGH Prof. Dr. Henning Radtke, Karlsruhe (angefragt)

anschl. Diskussion

16.30 – 17.00 Kaffeepause

Block II
17.00 – 17.30 Uhr
„Das Ziel des Rechts ist der Friede, das Mittel dazu der Kampf.“
Strafrechtliche Haftungsrisiken wegen Nötigung bei der
Verfolgung von Mandanteninteressen

Privatdozentin Dr. Dorothea Magnus, LL.M.,
Universität Hamburg

anschl. Diskussion

17.45 – 18.15 Uhr

„Wer beiden Parteien durch Rat oder Beistand
pflichtwidrig dient…“

Parteiverrat. Fallstricke für Rechtsanwälte,
Steuerberater und Wirtschaftspruüfer.
RA FA StrafR Prof. Dr. Ferdinand Gillmeister,
Gillmeister Rode Rechtsanwälte, Freiburg

anschl. Diskussion

Moderation:

Prof. Dr. Karsten Gaede,
Lehrstuhl für dt., europ. und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, einschließlich Medizin-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht Wirtschafts- und Steuerstrafrecht,
Bucerius Law School, Hamburg

Jes Meyer-Lohkamp,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwälte Meyer-Lohkamp & Pragal, Hamburg

Im Anschluss an die Veranstaltung besteht die Möglichkeit, die Diskussion bei einem kleinen Imbiss und einem Glas Wein in der Rotunde fortzusetzen.

Die Veranstalter würden sich darüber freuen, wenn möglichst viele Teilnehmer diese
Möglichkeit nutzen.

Um Anmeldung bis zum 28. September 2016 wird gebeten.

15.00-18.30 Uhr
Moot Court (Raum 1.21)
der Bucerius Law School, Hamburg

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Vortrag von RA Meyer-Lohkamp zur staatlichen Tatprovokation beim 33. DAV-Herbstkolloquium am 11./12. November 2016 in Hamburg

Am 11./12.11.2016 wird das 33. DAV-Herbstkolloquium des Deutschen Anwaltsvereins zum Thema „Verfahrenshindernisse und Verwertungsverbote – Verteidigung im Grenzbereich der Wahrheitsfindung“ in Hamburg stattfinden.

Herr Rechtsanwalt Meyer-Lohkamp wird dort am 11. November einen Vortrag zu dem hochaktuellen Thema „Anstiftung durch den Staat – staatliche Tatprovokation und ihre Folgen“ halten. Das Programm zu der Veranstaltung haben wir hier für Sie hinterlegt.

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Vortrag von RA Meyer-Lohkamp: Das neue Anti-Korruptionsgesetz – Was müssen Zahnärzte beachten?

Am Mittwoch, 09. November um 14:30 Uhr veranstaltet die Olaf Redetzke Dentaltechnik GmbH eine Fortbildung, bei der Herr Rechtsanwalt Jes Meyer-Lohkamp zu dem neuen Antikorruptionsgesetz referieren wird.

Zahnärztinnen, Zahnärzte und Praxismitarbeiterinnen sind herzlich zu der Fortbildung „Das neue Antikorruptionsgesetz – was müssen Zahnärzte beachten?“ eingeladen. Anmeldungen bitte per Mail an info@olaf-redetzke-dentaltechnik.de.

Herr Meyer-Lohkamp wird sich ausführlich mit dem neuen Antikorruptionsgesetz (§§299a und 299b StGB) befassen, das Anfang Juni 2016 in Kraft getreten ist, und die Regelungen zur Bestechlichkeit im Gesundheitswesen auf niedergelassene, freiberufliche Ärzte und die honorarärztliche Tätigkeit ausgeweitet hat. Der Vortrag wird sich insbesondere mit folgenden Themen befassen:

  • Korruptionsstrafbarkeit von Zahnärzten und Laboren
  • Kooperationen im Gesundheitswesen unter strafrechtlichen Aspekten
  • Der Staatsanwalt klingelt! Was nun?
  • Fallbeispiele aus der Praxis
  • Frage- und Diskussionsrunde

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Dr. Pragal referiert bei Veranstaltung von CMS Hasche Sigle zu „Risiken und Nebenwirkungen des neuen Antikorruptionsgesetzes im Gesundheitswesen (§§ 299 a/b StGB)“

CMS Hasche Sigle lädt Interessierte herzlich zu einer Veranstaltung bzgl. der „Risiken und Nebenwirkungen des neuen Antikorruptionsgesetzes im Gesundheitswesen (§§ 299 a/b StGB)“ ein. Das Programm (pdf) sowie die Möglichkeit zur Anmeldung sind online verfügbar.

  • Frankfurt, 05.07.2016 (15-18 Uhr mit anschließendem Get-together) CMS Frankfurt, Neue Mainzer Straße 2–4 60311 Frankfurt am Main
  • Hamburg, 06.07.2016 (15-18 Uhr mit anschließendem Get-together) CMS Hamburg, Stadthausbrücke 1-3, 20355 Hamburg

 

Risiken und Nebenwirkungen des neuen Antikorruptionsgesetzes im Gesundheitswesen (§§ 299 a/b StGB) – Was ist noch erlaubt, was künftig strafbar? Aus Sicht von Beratung, Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Wann wird aus wünschenswerter Kooperation unzulässige Korruption? Was ist noch erlaubt, was schon verboten – und wann wird die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten? Das sind typische Fragen, die sich viele Unternehmen und in Heilberufen Tätige momentan bei der rechtlichen Bewertung der Zusammenarbeit zwischen Healthcare-Industrie und medizinischen Fachkreisen verstärkt stellen. Die praktischen Risiken nehmen zu: Das gerade verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen weitet die Strafbarkeit erheblich aus. Damit steigen die Anforderungen an eine effektive Healthcare-Compliance für alle Marktteilnehmer.

Gemeinsam mit Herrn Baumert, einem auf dieses Gebiet spezialisierten Oberstaatsanwalt, und Herrn Pragal, einem renommierten Strafverteidiger, beleuchten wir die neue Gesetzgebung (§§ 299 a und 299 b StGB) und geben Ihnen praktische Hinweise zum Umgang mit den rechtlichen Anforderungen.

Des Weiteren erhalten Sie Informationen aus erster Hand, können unmittelbar mitdiskutieren und so wertvolle Insights für ein effektives Risikomanagement in Ihrem Unternehmen erhalten.

Teilen Sie uns bitte bis zum 28. Juni mit, ob wir Sie zur Veranstaltung begrüßen dürfen.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und auf anregende Diskussionen mit Ihnen.

Für Fragen stehen wir Ihnen unter veranstaltungen@cms-hs.com zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Dr. Roland Wiring

Dr. Jens Wagner

Dr. Andreas Zanner

Dr. Oliver Pragal

 

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Podiumsdiskussion der Brandenburgischen Kriminalpolitischen Vereinigung e. V.: Korruption im Gesundheitswesen – Was bringt 299a StGB?

Die Brandenburgische Kriminalpolitische Vereinigung e. V. lud am 25.05.2016 zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Korruption im Gesundheitswesen – Was bringt 299a StGB?“ (eine Dokumentation der Veranstaltung ist hier verfügbar).

An der Diskussionsrunde nahmen teil:

  • Dr. Uwe Broch
    (Rechtsanwalt, Leiter des Justiziariats des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller e.V.)
  • Dr. Anne Herrmann
    (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
  • Dr. Oliver Pragal
    (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Hamburg)
  • Dr. Rüdiger Reiff
    (Leitender Oberstaatsanwalt, Leiter der Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin)
  • Diskussionsleitung:
    Nikolai Venn
    (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Berlin)
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Fortbildungsveranstaltung zum Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen bei der Ärztekammer Hamburg am 03.02.2016

Die Ärztekammer Hamburg hat am 03.02.2016 eine Fortbildungsveranstaltung zum Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen durchgeführt. Ziel des Seminars war es, die Teilnehmer dafür zu sensibilisieren, welche Strafbarkeitsrisiken in Zukunft zu beachten sind und welche Präventionsmaßnahmen sich empfehlen. Hamburger Ärzteblatt (03/2016) hat über die gut besuchte Veranstaltung ausführlich berichtet.

Neben dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery sowie den Fachanwälten für Medizinrecht Dr. Sarah Gersch-Souvignet, Sven Hennings, Christian Gerdts (Kanzlei CausaConcilio, Hamburg)  referierte auch Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht Jes Meyer-Lohkamp über die strafrechtlichen Risiken und die aus seiner Sicht gebotenen Präventionsmaßnahmen.

Rechtsanwalt Meyer-Lohkamp wies darauf hin, dass insbesondere die Angemessenheit der Vergütung im Rahmen von Kooperationsbeziehungen überprüft werden müsse. Des Weiteren warnte er davor, dass zukünftig strafrechtliche Ermittlungsverfahren auch durch Hinweise von Betriebsprüfern eingeleitet werden könnten, da diese das steuerliche Abzugsverbot für „Schmiergelder“ (vgl. § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG) bei Betriebsprüfungen kontrollieren und zu Verdachtsmitteilungen an die Staatsanwaltschaft verpflichtet sind.

 

 

 

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Seminar „Das neue Antikorruptionsgesetz – Was sollten Sie jetzt beachten?“ am 31.05. bei der pluradent Akademie in Hamburg

Am 31.05.2016 werden RA Meyer-Lohkamp und RA Dr. Pragal gemeinsam mit Herrn RA Gerdts (Kanzlei CausaConsilio, Hamburg) zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen speziell für Zahnärzte referieren.

Das Seminar wird stattfinden bei Pluradent Hamburg, Weidestraße 122c, 22083 Hamburg von 17.00 – 20.00 Uhr. Das Programm des Veranstalters lautet (Anmeldeformular als pdf hier verfügbar):

Ziel des Seminars

In diesem Jahr soll das Antikorruptionsgesetz in Kraft treten. In § 299 a und § 299 b Strafgesetzbuch soll dann die Korruptionsstrafbarkeit von
Ärzten und Zahnärzten geregelt werden. Erstmals können sich dann also Zahnärzte strafbar machen, wenn sie sich „bestechen“ lassen bzw. andere
Anbieter im Gesundheitswesen „bestechen“.

Dieses Thema ist besonders deshalb von Brisanz, weil einerseits Kooperationen im Gesundheitswesen gefordert werden, andererseits genau diese
Kooperationen zukünftig unter strafrechtlichen Aspekten beleuchtet werden. Berufsrechtliche und vertragsarztrechtliche Normen werden hierdurch ebenfalls
berührt. Insbesondere wird die Zusammenarbeit zwischen Zahnärzten und fachzahnärztlichen Kollegen sowie Dentallaboren in den Fokus der
strafrechtlichen Überprüfung rücken.

Inhalt des Seminars

  • § 299a StGB: „Compliance“ – auch eine Pflicht für Zahnärzte!
  • „Gründen wir doch ein Labor“ – Strafbarkeitsrisiken gem. § 299a StGB
    und Exit-Strategien
  • Fallbeispiele aus der Praxis
  • Der Staatsanwalt klingelt! – Was nun? Diskussionsrunde mit Herrn Gerdts, Herrn Dr. Pragal und
    Herrn Meyer-Lohkamp
  • Organisatorisches: Gerne stehen die Referenten Ihnen für Fragen auch im Nachgang zur Verfügung.
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Die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen auf die ärztliche Tätigkeit

Am 24.02.2016 hielt RA Dr. Pragal einen Vortrag zu den praktischen Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (§ 299a/b StGB) beim 5. Novartis-Netzwerktreffen in Hamburg. Die Vielzahl der vorgebrachten persönlichen Anliegen und Fragen zeigte, dass viele Ärzte sich erst jetzt darüber bewusst werden, dass das Gesetz einen vollständigen Paradigmenwechsel einläuten wird. Beispielsweise dürfte es zumindest kritisch sein, von einer Firma günstig ein medizinisches Gerät zu leasen und zugleich von dieser Sprechstundenbedarf zu beziehen. Die Präsentation des Vortrags finden Sie hier. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich gern vertraulich an: RA Dr. Oliver Pragal. 040/286 6822-0 pragal@strafverteidigerhamburg.com

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