Staatsanwaltschaft Itzehoe stellt Verfahren wegen „Beaching“ ein
Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat im November ein Verfahren gegen die ehemaligen Verantwortlichen einer Reederei eingestellt, in dem diesen ein sog. „Beaching“ vorgeworfen wurde.
Beim „Beaching“ werden vorwiegend ältere Containerschiffe veräußert und sodann durch zumeist in Fernost ansässige Schrotthändler auf den Strand gesteuert (daher der Begriff „beaching“), um dort entkernt, zerteilt und verschrottet zu werden.
Derzeit ist zu beobachten, dass die Strafverfolgungsintensität durch deutsche Ermittlungsbehörden wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen gem. § 326 Abs. 2 StGB und illegaler Verbringung gefährlicher Abfälle gem. § 18a AbfVebrG fühlbar zunimmt.
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