Berufung und Revision

Im Falle einer Verurteilung in erster Instanz kann sich die Einlegung des Rechtsmittels der Berufung bzw. Revision empfehlen. Gern prüfen wir für Sie die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, geben Ihnen hierzu eine realistische Einschätzung und legen das Rechtsmittel ggf. auch für Sie ein. Sollten Sie Beratungsbedarf zu den Rechtsmitteln der Berufung bzw. Revision haben, kontaktieren Sie uns gern unter 040.28668220 oder senden Sie uns eine E-Mail.

JuVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2019/2020

Von JUVE rezensierte Kanzlei im Wirtschafts­strafrecht