Arzt- und Medizinstrafrecht

Das Arzt- und Medizinstrafrecht lässt sich grob in zwei Bereiche unterteilen: Vorwürfe wegen ärztlicher Behandlungsfehler („Kunstfehler“) einerseits oder Vorwürfe wegen Abrechnungsbetrugs im weitesten Sinne andererseits. Verfahren wegen „Kunstfehlern“ haben regelmäßig Vorwürfe wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. Tötung zum Gegenstand. Diese Verfahren stellen aufgrund der an den Grundfesten des ärztlichen Selbstvertrauens zehrenden Vorwürfe, den drohenden Folgen für die Approbation und Kassenzulassung sowie der vielfach unfairen Berichterstattung in den Medien eine hohe Belastung und ebenso große Gefahr für den beschuldigten Arzt dar. In dieser Situation benötigen Sie einen Strafverteidiger, der das nötige Verständnis der medizinischen Hintergründe ebenso besitzt wie die Fähigkeit, die entlastenden Umstände im Bereich der Fahrlässigkeitsdogmatik zu erkennen und diese gegebenenfalls mithilfe von medizinischen Gegen-Gutachtern überzeugend darzustellen. Kaum weniger wichtig ist die zutreffende Einschätzung berufsrechtlicher Konsequenzen im Hinblick auf Ihre Approbation und Zulassung. Strafverfahren wegen angeblichem Abrechnungsbetruges oder Korruptionsvorwürfen sind nicht weniger belastend und gefährlich für den Arzt. Insoweit ist zu beachten, dass im Juni 2016 mit den §§ 299a und 299b StGB zwei neue Tatbestände in das StGB aufgenommen wurden, die speziell die Korruption im Gesundheitswesen zum Gegenstand haben. Dr. Pragal ist Spezialist für den Bereich der Korruption im Gesundheitswesen. Er berät in diesem Zusammenhang namhafte Kliniken und Leistungserbringer und verteidigt regelmäßig Ärzte und Klinik-Personal gegen entsprechende Vorwürfe. Zu den neuen Tatbeständen der §§ 299a und 299b StGB hat Herr Dr. Pragal schon vor deren inkrafttreten ausführlich im Rahmen eines Fachbeitrages in der Zeitschrift „Medstra“ (Medizinstrafrecht, Ausgabe 6/2015, S. 337 sowie Ausgabe 1/2016, S. 22 ff.) Stellung genommen. Sollten Sie Beratungsbedarf zum Arzt- und Medizinstrafrecht haben, kontaktieren Sie uns gern unter 040.28668220 oder senden Sie uns eine E-Mail.

JuVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2019/2020

Von JUVE rezensierte Kanzlei im Wirtschafts­strafrecht