Arbeitsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht regelt Verstöße gegen die Grundnormen in der Arbeitswelt. Es ist ein zerstreutes und zersplittertes Rechtsgebiet von steigender Bedeutung für Unternehmen und Arbeitgeber. Arbeitsstrafrechtliche Probleme können folgende Bereiche betreffen: •    illegale Arbeitnehmerüberlassung •    illegale Ausländerbeschäftigung •    Steuerhinterziehung •    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen •    illegale Arbeitnehmerentsendung •    Lohnwucher, Mindestlohnverstöße •    Arbeitszeitrecht •    Arbeitschutzbestimmungen •    Delikte gegen Betriebsverfassungsorgane •    Verletzung der Aufsichtspflicht (§ 130 OwiG)

Beide Partner verfügen im Arbeitsstrafrecht über weitreichende Erfahrung bei der Verteidigung von Unternehmen, Führungskräften und Arbeitnehmern. Darüber hinaus beraten beide Rechtsanwälte zunehmend Unternehmen bei der Etablierung von Compliance-Systemen, um die Einhaltung arbeitsstrafrechtlicher Normen sicherzustellen.

Sollten Sie Beratungsbedarf zum Arbeitsstrafrecht haben, kontaktieren Sie uns gern unter 040.28668220 oder senden Sie uns eine E-Mail.