Allgemeines Strafrecht

Das allgemeine Strafrecht umfasst die Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB), auch „Kernstrafrecht“ genannt. Verfahren in diesem Bereich können beispielsweise Vorwürfe wegen Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl, Betrug, Raub, Erpressung, Urkundenfälschung oder Straßenverkehrsdelikten zum Gegenstand haben.
 Beide Anwälte verteidigen trotz ihres wirtschaftsstrafrechtlichen Schwerpunkts regelmäßig auch bei allgemeinen strafrechtlichen Vorwürfen. Sollten Sie Beratungsbedarf zum Allgemeinen Strafrecht haben, kontaktieren Sie uns gern unter 040.28668220 oder senden Sie uns eine E-Mail.

JuVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2019/2020

Von JUVE rezensierte Kanzlei im Wirtschafts­strafrecht