• Hinweisgeberportal der Baumschule Lorenz von Ehren

    Willkommen beim Hinweisgeber-Portal der Pflanzenhandel Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG und Baumschule Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG!

    Sie haben als Mitarbeiter oder Geschäftspartner der Pflanzenhandel Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG und Baumschule Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG oder als außenstehender Dritter Anzeichen für unternehmensbezogene Straftaten, unzulässige Geschäftspraktiken oder sonstige gravierende Risiken wahrgenommen? Sie wissen nicht, an wen Sie sich wenden können oder befürchten Nachteile bzw. unzureichende Reaktionen, wenn Sie die zuständigen Stellen des Unternehmens informieren? Sie wollen Ihre Beobachtungen vielleicht erst vertraulich mit einem unparteilichen Dritten klären, bevor Sie andere unnötig beunruhigen?

    Hier erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Funktionsweise des Ombudsmann-Systems der Pflanzenhandel Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG und Baumschule Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG und erfahren, wie Sie mich als Ombudsmann kontaktieren können.

  • Kontakt zum Ombudsmann

    Wenn Sie einen Hinweis abgeben oder auch nur ein informelles Vorgespräch führen möchten, erreichen Sie mich wie folgt:

     

    Rechtsanwälte Meyer-Lohkamp & Pragal
    RA Dr. Oliver Pragal, LL.M (Cape Town), Neuer Wall 84, 20354 Hamburg
    Telefon: 040 / 63 60 79 39*  Telefax: 040 / 2 86 68 22 - 20  Mail: pragal@strafverteidigerhamburg.com

    Wichtiger Hinweis: Ungesicherter E-Mail-Verkehr eignet sich nicht zur Übermittlung vertraulicher Daten! Eine verschlüsselte Übertragungsmöglichkeit steht auf Nachfrage zur Verfügung. Bitte senden Sie mir ungefragt keine vertraulichen Daten.

    *Hinweis bezüglich meiner telefonischen Erreichbarkeit: Für den Erstkontakt empfehle ich einen Anruf. Unter den angegebenen Rufnummern erreichen Sie mich werktags von 9.00 bis 18.00 Uhr persönlich. Ich bemühe mich, für Hinweisgeber möglichst umfassend persönlich erreichbar zu sein und leite daher z.B. bei Kanzleiabwesenheit Anrufe auf mein Mobiltelefon weiter. Ich bitte Sie jedoch um Verständnis dafür, dass ich gelegentlich durch Termine, Besprechungen oder Gespräche mit anderen Hinweisgebern verhindert sein kann. In diesen Fällen bitte ich Sie wahlweise: es später noch einmal zu versuchen, eine Nachricht auf der Mailbox zu hinterlassen, im Sekretariat der Kanzlei Meyer-Lohkamp & Pragal anzurufen (040 / 2 86 68 22 - 0), oder das nachstehende elektronische Formular zu benutzen, um einen Rückrufwunsch per E-Mail zu senden.

  • Ombudsmann - Was ist das eigentlich?
    Ein Ombudsmann ist im ursprünglichen Sinn eine unabhängige Person, deren Aufgabe Fürsprache und Schlichtung in Rechtsfragen ist. Der Ombudsmann für Hinweisgeber ist kein "Schiedsrichter", sondern ein unabhängiger und auf Wunsch verschwiegener Ansprechpartner für Menschen, die Hinweise auf Straftaten, Regelverstöße bzw. Missstände oder sonstige schwerwiegende Risiken in einer Organisation geben möchten, aber sich nicht unmittelbar und persönlich an die eigentlich intern zuständigen Stellen wenden möchten bzw. können. Damit ist der Ombudsmann für Hinweisgeber eine Art "bypass" für die internen Kommunikationswege.

    Wer darf den Ombudsmann kontaktieren?
    Das Ombudsmann-System der Pflanzenhandel Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG und Baumschule Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG richtet sich an alle Mitarbeiter von Unternehmen der gesamten Gruppe, Lieferanten und sonstige Dritte.

    Für welche Hinweise ist der Ombudsmann zuständig und für welche nicht? Was tue ich, wenn ich mir nicht sicher bin, ob der Ombudsmann für meinen Hinweis zuständig ist?
    Inhaltlich ist der Ombudsmann zuständig für:
    1) Straftaten von Mitarbeitern, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die Pflanzenhandel Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG und Baumschule Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG stehen (z.B. Betrug, Untreue, Korruption, Kartellverstöße, Unterschlagung, Diebstahl, Verrat von Geschäftsgeheimnissen).

  • 2) Sonstige unzulässige Geschäftspraktiken.

    3) Sonstige gravierende Missstände bzw. Risiken innerhalb der Pflanzenhandel Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG und Baumschule Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG, die Gefahren für Leib oder Leben herbeiführen können oder die Reputation des Unternehmens erheblich beeinträchtigen können.

    Was tue ich als Hinweisgeber, wenn ich meinen Verdacht nicht belegen kann? Ist die Abgabe eines Hinweises dann nicht Denunziation?
    Es ist typisch für die Beobachtungen von Hinweisgebern, dass diese nur undeutliche Anzeichen für Fehlverhalten (sog. "red flags") wahrnehmen und selten Beweise hierfür besitzen. Sie sollten nicht abwarten und versuchen, "auf eigene Faust" Beweise zu sammeln, da durch frühzeitige Hinweise eventuell größerer Schaden verhindert werden kann. Bereits wenn Sie einen Anfangsverdacht haben, dürfen und sollten Sie also den Ombudsmann kontaktieren.

    Dies ist ein loyales und verantwortungsbewusstes Verhalten und keine Denunziation, da Sie bei wahrheitsgemäßer Schilderung Ihrer Beobachtungen keine vorsätzlich falsche Verdächtigung begehen und ihr Ziel die Abwendung von möglichen Risiken bzw. Beseitigung etwaiger Missstände, nicht aber die Verfolgung der Beschuldigten als Selbstzweck ist.

    Wenn Sie in gutem Glauben einen Hinweis geben, wird das Unternehmen Sie in keiner Weise sanktionieren und Sie vor Repressalien Dritter bestmöglich schützen, auch wenn sich Ihr Hinweis später als unzutreffend herausstellen sollte. Umgekehrt darf das Ombudsmann-System im Interesse aller Beteiligten nicht für wissentlich falsche, verzerrte oder unvollständige Hinweise missbraucht werden.

  • Muss ich mich zuvor an interne Stellen gewendet haben, bevor ich den Ombudsmann kontaktieren darf?
    Nein. Grundsätzlich ist zwar der direkteste Weg zur Aufklärung Ihres Hinweises der Beste, und dies sollte in der Regel die Ansprache Ihres Vorgesetzten bzw. der Geschäftsführung sein. Sollten Sie diese aber – aus welchen Gründen auch immer – scheuen, so ist die indirekte Meldung über den Ombudsmann weitaus besser als der völlige Verlust des Hinweises. Die Nutzung des Ombudsmannes liegt in solchen Fällen im Interesse des Unternehmens und häufig auch im Interesse Ihres Vorgesetzten.

    Kann ich mich nicht genauso gut an die Strafverfolgungsbehörden oder die Medien wenden?
    Achtung: Ein Hinweis an Behörden ist nach der arbeitsgerichtlichen Rechtssprechung nur unter engen und nicht immer im Voraus klar genug bestimmbaren Voraussetzungen zulässig. Dies kann als Verletzung Ihrer arbeitsvertraglichen Treuepflicht gewertet werden. Der Gang zu den Medien wird in den seltensten Fällen juristisch zu rechtfertigen sein. Wenn Sie dies erwägen, ist es dringend angeraten, vorher ein Beratungsgespräch mit dem Ombudsmann zu führen, die allerdings für Sie keine einseitige Rechtsberatung übernehmen können. Sie sollten dann möglicherweise einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen.

    Ist die Vertraulichkeit meiner Kontaktaufnahme mit dem Ombudsmann wirklich uneingeschränkt garantiert?
    Ja! Denn das Unternehmen hat gegenüber dem Ombudsmann auf jegliche Auskunftsansprüche verzichtet, soweit der jeweilige Hinweisgeber die mitgeteilten Informationen bzw. seine Identität nicht freigegeben hat. Die Pflanzenhandel Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG und Baumschule Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG hat sich ferner verpflichtet, die Vertraulichkeit des Kontakts zwischen Hinweisgeber und dem Ombudsmann zu wahren und keinesfalls selbst oder durch Dritte zu überwachen.

  • Der Ombudsmann gibt daher den Hinweis und/oder die Identität des Hinweisgebers nur dann weiter, wenn der Hinweisgeber dies gestattet hat. Diese Entscheidung können Sie sich stets noch bis zum Ende des Gesprächs mit dem Ombudsmann offen halten. Die Vertraulichkeit ist durch die strafrechtliche sanktionierte anwaltliche Schweigepflicht geschützt.

    Auch vor Gericht besitzt der Ombudsmann als eventueller Zeuge das Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO). In seinem Gewahrsam befindliche Unterlagen dürfen gemäß § 97 Abs. 1 Nr. 1 StPO nicht beschlagnahmt werden.

    Damit ist der Ombudsmann bezüglich der mitgeteilten Informationen für den Hinweisgeber zuverlässige "Treuhänder" zwischen ihm und dem Unternehmen.

    In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass es in besonderen Fällen nicht ausgeschlossen werden kann, dass Dritte versuchen, die Identität des Hinweisgebers zu erraten, z.B. aufgrund des offenbarten Sonderwissen oder des vorangegangenen Verhaltens am Arbeitsplatz. Sprechen Sie mich bitte an, wenn Sie hier Zweifel haben und benutzen Sie zumindest für den Erstkontakt den Kommunikationsweg, der am ehesten Ihrem Sicherheitsbedürfnis entspricht.

    Kann ich auch anonyme Hinweise geben?
    Ja. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn Sie mir darin vertrauen würden, dass eine solche Vorsichtsmaßnahme unnötig ist, weil ich Ihre Hinweise nur mit Ihrer Zustimmung weitergebe und auf Wunsch Ihre Identität vertraulich behandeln werde. Anonyme Hinweise erschweren zudem Rückfragen zur weiteren Aufklärung und müssen zum Schutz vor Denunziation auch zurückhaltender bewertet und bearbeitet werden.

  • Wird der Ombudsmann durch die Kontaktaufnahme "mein" Anwalt? Kostet mich die Kontaktaufnahme etwas?
    Nein, der Ombudsmann ist und bleibt der Beauftragte des Unternehmens. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Ombudsmann und der Pflanzenhandel Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG und Baumschule Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG besitzt jedoch eine "Schutzwirkung" zugunsten der Hinweisgeber, sodass ich Sie gern in den praktischen Fragen des Einzelfalls informell beraten werde, jedoch Ihre rechtlichen Interessen nicht als "Ihr" Anwalt vertreten kann. Die Tätigkeit des Ombudsmannes wird vom Unternehmen bezahlt.

    Wann und an wen wird mein Hinweis weitergeben? Was geschieht dann damit? Bekomme ich ein "feedback"?
    Der Ombudsmann gibt den Hinweis nur im Falle der Freigabe durch den Hinweisgeber und nur im freigegebenen Umfang an die Geschäftsführung weiter. Das heißt, Sie können auch noch nach dem Gespräch mit dem Ombudsmann entscheiden, dass dieser ihren Hinweis überhaupt nicht, nur teilweise oder nur anonym weitergibt. Sie können außerdem frei wählen, ob sämtliche oder zunächst nur bestimmte Geschäftsführer den Hinweis erhalten sollen. Bei einer Weitergabe trifft ausschließlich die Geschäftsführung die erforderlichen Maßnahmen (z.B. Ermittlungen, Strafanzeigen, Sanktionen) und informiert hierüber den Ombudsmann. Im Einvernehmen mit dem Unternehmen wird der Ombudsmann den Hinweisgeber dann über den wesentlichen Fortgang der Bearbeitung informieren, soweit dies die Ermittlungen nicht gefährdet. Ein Anspruch auf diese Informationen besteht jedoch nicht.

  • Habe ich Einfluss darauf, ob das Unternehmen die Strafverfolgungsbehörden und die Presse informiert?
    Der Ombudsmann informiert unmittelbar zwar nur das Unternehmen und auch dies grundsätzlich nur mit Ihrer Erlaubnis. Wenn Sie aber die Erlaubnis zur Weitergabe des Hinweises an das Unternehmen erteilt haben, umfasst diese Erlaubnis die Verwertung des Hinweises in jeder zur Aufklärung des Sachverhalts zweckmäßigen Weise. Dazu können u.U. auch die Erstattung von Strafanzeigen und die Information der Presse durch das Unternehmen gehören.

    Habe ich eine Pflicht zur Abgabe von Hinweisen? Passiert mir etwas, wenn sich mein Verdacht später als unbegründet herausstellt?
    Die Pflanzenhandel Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG und Baumschule Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG begrüßt es als loyales und verantwortungsvolles Verhalten ihrer Mitarbeiter, wenn diese bei Bedarf den Ombudsmann kontaktieren. Eine Pflicht zur Benachrichtigung des Arbeitgebers besteht jedoch arbeitsrechtlich nur, wenn es um die Aufklärung bzw. Verhinderung schwerer Straftaten oder unverhältnismäßiger Schäden geht. Eine Pflicht zur Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft besteht unabhängig hiervon nur in den engen Grenzen des § 138 StGB, der bei den hier relevanten Hinweisen selten einschlägig sein dürfte.

    Wo kann ich genauere Informationen zum Funktionieren des Ombudsmann-Systems erfahren?
    Genauere und verbindliche Regeln enthält die Geschäftsordnung für das Ombudsmann-System der Pflanzenhandel Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG und Baumschule Lorenz von Ehren GmbH & Co. KG, die im Intranet des Unternehmens eingesehen und herunter geladen werden kann. Externe Hinweisgeber erhalten diese auf Anfrage beim Ombudsmann. Bei weiteren Fragen zu den geltenden Regeln oder der Funktionsweise des Systems erhalten Sie vom Ombudsmann oder der Geschäftsleitung Auskunft.

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